Schleswig-Holsteinische Erhebung
Ausgehend von Paris kam es Im Frühjahr 1848 in ganz Europa zu politischen Unruhen, die sich in vielen monarchistisch geprägten deutschen Staaten ab März in eine handfeste Revolution ausweiteten. Davon waren auch die Herzogtümer Schleswig und Holstein betroffen, die sich als Teil des dänischen Gesamtstaats in einer hochkomplexen politischen Gemengelage befanden. Neben den bürgerlichen Wunsch nach der Einführung einer Verfassung traten auch gegensätzliche nationale Interessen von dänisch und deutsch gesinnten Landesbewohner*innen. Während die deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner*innen eine feste Anbindung Schleswigs an einen zukünftigen deutschen Nationalstaat befürworteten, wollten die sogenannten „Eiderdänen“ eine Integration Schleswigs in das dänische Reich. Hinzu kamen Streitigkeiten um unterschiedliche Erbfolgeregelungen in Dänemark und den Herzogtümern, die sich wiederum auf die Zugehörigkeitsfrage auswirkten. Aus Protest gegen die Einführung der weiblichen Erbfolge in Schleswig durch den dänischen König Christian VIII. und weil sie ein Ende der Verbindung zwischen Schleswig und Holstein fürchteten, lösten sich 1846 die Ständeversammlungen der Herzogtümer auf. Diese waren 1836 als beratende Körperschaften als Zugeständnis des dänischen Königs gegründet worden. Die holsteinische Ständeversammlung hatte seither ihren Sitz im Rat- und Ständehaus Itzehoe und war wie ihr schleswigsches Pendant von deutschen Nationalliberalen dominiert.
Im März 1848 kam es schließlich zur Schleswig-Holsteinischen Erhebung gegen Dänemark, wobei sich die Kampfhandlungen, abgesehen von einigen Seegefechten, vor allem auf den Landesteil Schleswig konzentrierten. Unterstützt wurde es vom Deutschen Bund, weil sich die deutsche Bevölkerung in seinen Mitgliedsstaaten sehr stark mit der Sache der Schleswig-Holsteiner*innen solidarisierte. So wurden, angeführt von Preußen, schon im Frühjahr 1848 Bundestruppen in die Region entsandt, die sich im Raum Itzehoe-Kellinghusen-Neumünster bereithielten. Mit der schleswig-holsteinischen Verfassung vom 5. Juni 1849 wurden die Ständeversammlungen durch die Schleswig-Holsteinische Landesversammlung in Schleswig und später Kiel ersetzt. 1851 endete die Erhebung letztlich ergebnislos, nachdem der Deutsche Bund seine Unterstützung entzogen und Dänemark weitgehend die Kontrolle über Schleswig gewonnen hatte. Im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 einigten sich die europäischen Großmächte mit Dänemark auf die Rückkehr zum status quo. Itzehoe wurde bis 1864 noch einmal Sitz der holsteinischen Ständeversammlung.
Text: K.K.
Verwendete Literatur
Ahlers, Jens (Hg.): AufBruch & BürgerKrieg. Schleswig-Holstein 1848 – 1851, Kiel 2012.
Frandsen, Steen Bo: Holsten i helstaten. Hertugdømmet inden for og uden for det danske monarki i første halvdel af 1800-tallet, Kopenhagen 2008.
Stolz, Gerd: Die schleswig-holsteinische Erhebung. Die nationale Auseinandersetzung in und um Schleswig-Holstein von 1848/51, Husum 1996.