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Archäologische Denkmäler

Der Kreis Steinburg wird seit vielen Jahrtausenden nahezu kontinuierlich von Menschen bewohnt, deren Spuren sich noch heute im gesamten Kreisgebiet finden lassen. Aufgrund ihrer großen kulturhistorischen Bedeutung stehen diese Spuren oftmals als archäologische Denkmäler unter besonderem Schutz und dürfen, ähnlich wie Baudenkmäler, nicht zerstört werden. Das Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein schreibt genau vor, welche Stätten als archäologische Denkmäler zu verstehen sind, nämlich „solche, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann.“ 

Doch weshalb sind diese archäologischen Funde so bedeutsam? Für den größten Teil der Besiedlungsgeschichte stellen sie die einzige Möglichkeit dar, etwas über die Lebensumstände der damaligen Menschen zu erfahren. Doch nicht nur in Zeiten, in denen schriftliche und bildliche Aufzeichnungen sowie die Berichte von ZeitzeugInnen fehlen, ist die Untersuchung archäologischer Quellen von Bedeutung. Auch in Perioden, zu denen es aus anderen Überlieferungsformen Informationen gibt, kann sie dazu beitragen, das Bild von der Vergangenheit zu vervollständigen. Die Geschichte einer Region spiegelt sich so in den archäologischen Quellen wider.

Im Kreis Steinburg sind aktuell knapp 200 Bodendenkmäler in die zentrale Denkmalliste des  Landes aufgenommen worden. Das Spektrum der archäologischen Denkmäler reicht von steinzeitlichen Fundstellen bis zu neuzeitlichen Strukturen. Zu den ältesten Denkmälern gehören die Megalithanlagen der Jungsteinzeit, die in der Mitte des vierten vorchristlichen Jahrtausends von den frühen Bauern und Viehzüchtern in der Region errichtet wurden. Diese Anlagen aus großen Findlingen, dienten den Menschen als Grablege für ihre Verstorbenen, werden aber mittlerweile auch als sehr frühe Form von Monumentalbauten und Ausdruck einer gemeinsamen Weltanschauung angesehen – sie sind also bereits von denjenigen, die sie erbaut haben, als Denkmäler vorgesehen worden. Viele der Gräber wurden mittlerweile abgebaut, da ihre Standorte die landwirtschaftliche Nutzung behinderten. Zudem stellten die großen Steine im sonst eher steinarmen Schleswig-Holstein eine beliebte Rohstoffquelle für den Straßen- und Kirchenbau dar. Im Kreis haben sich deshalb nur wenige der imposanten Bauwerke erhalten können. 

Ähnlich gestaltet sich die Situation bei den mittelalterlichen Burgen, die es im Kreis gegeben hat, die heute jedoch ebenfalls lediglich als Bodendenkmäler erhalten sind. Die Anlagen, wie es sie etwa in Willenscharen oder Süderau gibt, haben nur wenig mit den beeindruckenden Burgruinen gemein, die man aus anderen Teilen Europas kennen mag, und doch spielten sie in der Geschichte der Region oft eine zentrale Rolle. Im heutigen Landschaftsbild ist meistens nur noch der Hügel, auf dem die Gebäude standen oder Reste der Wall- und Grabensysteme, die zum Schutz der Burg dienten, zu erkennen. Die jüngsten Bodendenkmale in der Denkmalliste sind gleichzeitig diejenigen, deren Bedeutung noch heute offensichtlich ist und die teilweise bis in die Gegenwart in Gebrauch sind. Verschiedene Teile der Bedeichung an der Unterelbe und im Umkreis von Glückstadt stehen als Zeugnis der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landgewinnung und Deichbaukunst unter Denkmalschutz.

Den weitaus größten Teil der Denkmäler machen Grabhügel aus, die noch heute gut im Landschaftsbild sichtbar sind. Diese Anlagen stammen zumeist aus der Nordischen Bronzezeit im zweiten Jahrtausend vor Christus, wurden aber viele Jahrhunderte lang genutzt, sodass ihre Untersuchung Einblicke in völlig unterschiedliche Abschnitte der regionalen Geschichte ermöglicht. Am Krinkberg in Pöschendorf etwa, der aus einer Gruppe bronzezeitlicher Grabhügel besteht, wurde ein Münzschatz aus dem Frühmittelalter gefunden, der fast 2.000 Jahre nach der Errichtung der Hügel dort niedergelegt wurde. Der als Germanengrab bekannte Grabhügel unweit der Itzehoer Innenstadt ist sogar in der Neuzeit noch einmal umgebaut worden, als er während der Zeit des sogenannten Dritten Reiches im Sinne der vorherrschenden nationalsozialistischen Ideologie als Kultstätte diente. Der Grabhügel hat damit gleich in mehrfacher Hinsicht einen besonderen Denkmalwert und zeigt anschaulich, dass der Umgang mit archäologischen Denkmälern häufig auch ein Spiegelbild aktueller politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen sein kann. 

Die archäologischen Denkmäler stellen im Übrigen nur einen kleinen Teil der archäologischen Fundstellen im Kreis dar. Immer wieder kommt es vor, dass bei Bauarbeiten oder landwirtschaftlichen Tätigkeiten Strukturen und Fundmaterial freigelegt werden, deren Untersuchung dabei helfen kann, das Bild der Geschichte der Region zu vervollständigen – trotz ihres Alters bieten die archäologischen Objekte also regelmäßig etwas Neues.

Text: H.A.

Umkreis

Verwendete Literatur

Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale im Zuständigkeitsbereich des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), Stand 2016.

Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, abrufbar unter: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true.