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Verwaltungsgeschichte des Kreises Steinburg

Der Kreis Steinburg hat seinen Namen von der Steinburg erhalten, die 1307 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Dort residierten die Vögte als Vertreter der Grafen von Holstein. 1461 markierte einen wichtigen Einschnitt, denn ab diesem Jahr waren die dänischen Könige Landesherren und schufen das Amt Steinburg, den direkten Vorgänger des heutigen Kreises. Die Steinburg selbst verlor ihre Bedeutung nach und nach und wurde als Sitz der Vögte zunächst von Glückstadt und schließlich von Itzehoe abgelöst. 

Nachdem Schleswig-Holstein 1867 preußische Provinz geworden war, wurde aus dem Amt der Kreis Steinburg gebildet, der zudem Teile der Ämter Bordesholm und Rendsburg umfasste. 1969 änderten sich die Kreisgrenzen zum vorerst letzten Mal, als weitere Gemeinden vom Kreis Rendsburg eingemeindet wurden. Damit ist der Kreis heute 1.056 Quadratkilometer groß. Zwischen 1871 und 1950 wuchs die Bevölkerung Steinburgs von 64.706 auf mehr als 150.000 Einwohner*innen, wobei nach dem Zweiten Weltkrieg etwa 60.000 Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten im Kreis lebten. Seitdem hat sich die Bevölkerungszahl wieder reduziert; 2015 lebten 131.457 Menschen im Kreis Steinburg. Die größten Orte sind Itzehoe (31.711 Einwohner), Glückstadt (11.228), Kellinghusen (8.092), Hohenlockstedt (bis 1956 Lockstedter Lager, 6.159), Horst (5.583) und Wilster (4.354).

An der Spitze der Kreisverwaltung steht ein Landrat, der seit 2009 vom Kreistag auf sechs Jahre gewählt wird. Die Kreisverwaltung war in der Kaiserzeit noch sehr klein – oft umfasste sie weniger als zehn Personen –, und sie war nicht demokratisch, sondern obrigkeitsstaatlich organisiert. So blieb bei den Wahlen zum Kreistag ein Großteil der Bevölkerung ausgeschlossen. Im Zuge der Novemberrevolution 1918 wurde das allgemeine Frauen- und Männerwahlrecht eingeführt und die Verwaltung demokratisiert. Allerdings waren die Kreise auch weiterhin untergeordnete Verwaltungseinheiten und die Landräte, obwohl vom Kreistag gewählt, dem preußischen Staat verpflichtet. Die kurze Phase der demokratischen Verwaltung endete mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933. Der Kreis Steinburg wurde gleichgeschaltet, sodass nur noch die Entscheidungen übergeordneter Stellen umgesetzt wurden.

Mit der Besetzung des Kreisgebietes durch britische Truppen im April und Mai 1945 endete die Diktatur und die Militärregierung führte ein neues Kommunalgesetz nach britischem Vorbild ein, das jedoch nur bis 1950 bestand. In dieser Zeit wandelte sich die Bedeutung der Kreise und auch der Landräte in Schleswig-Holstein, denn diese hatten nun größere Entscheidungsfreiheit in eigenen Angelegenheiten. Der Landrat war außerdem kein Staatsbeamter mehr, sondern dem Kreis gegenüber direkt verantwortlich.  Die Kreisverwaltung ist heute sehr viel größer als in preußischer Zeit, da Aufgaben in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens dazugekommen sind (etwa in den Feldern Gesundheit, Soziales und Umweltschutz). Während die Verwaltung vom Landrat geleitet wird, ist der Kreistag für die politischen Entscheidungen verantwortlich. Zweitwichtigster Vertreter des Kreises ist deshalb der Kreistagspräsident, der aus der Mitte der Kreistagsabgeordneten gewählt wird. Anders als der Landrat (für sechs Jahre) wird der Kreistag alle fünf Jahre in landesweiten Kommunalwahlen gewählt. Der Landrat ist außerdem kein Mitglied des Kreistages, sodass Exekutive und Legislative vollständig voneinander getrennt sind.

Text: J.F.

Umkreis

Verwendete Literatur

Paul Holtorf, Chronik des Kreises Steinburg 1307 bis 1967, Itzehoe 1967.

Robert Knull und Dagmar Unverhau, Kreis Steinburg. Findbuch des Bestandes Abt. 320 Steinburg (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein/8), Schleswig 1980.

Rainer Naudiet, Karl-Heinz Arlt, Uwe Jansen und Detlef Maiwald (Hg.), Atlas des Kreises Steinburg. Innenansichten einer Region, 2. Auflage, Münsterdorf 1995.